Vertrags- / Stornierungsbedingungen
Inkrafttreten
Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertrag im Besitz des Vermieters ist oder wenn die vereinbarte Zahlung beim Vermieter eingetroffen ist.
Übergabe
Das Mietobjekt ist dem/der Mieter/-in in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der/die Mieter/-in dies noch am gleichen Tag zu melden. Ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Gebrauch
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benutzen. Der/Die Mieter/-in ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet. Es dürfen nur so viele Personen das Mietobjekt nutzen, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Jede zusätzliche Person muss dem Vermieter sofort gemeldet werden (Abrechnung der Kurtaxe).
Nebenkosten
Die Nebenkosten (defekte Gegenstände usw.) werden zum Ende des Mietverhältnisses abgerechnet. Sie sind von dem/der Mieter/-in vor der Abreise zu bezahlen.
Rückgabe
Beim Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumten Zustand und mit dem vollständigen Inventar zurückzulassen. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes Inventar muss der/die Mieter/-in aufkommen. Der/Die Mieter/-in ist verpflichtet, allfällige Beschädigungen noch vor der Abreise dem Vermieter zu melden.
Zahlungsbedingungen
- CHF 500.00 bei der Buchung
- 60% des Gesamtbetrages bis 3 Monate vor Mietbeginn
- Restzahlung bis spätestens 1 Monat vor Mietbeginn
Annullierungsbedingungen
Annulliert der/die Mieter/-in seine/ihre Ferien, bleibt er/sie in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
- bei Rückzug der Buchung innert 7 Tagen erhalten Sie die CHF 500.00 vollumfänglich zurück, dies verfällt jedoch ab dem 8. Tag!
- 60% des Gesamtbetrages zahlbar 3 Monate vor Mietbeginn, verfällt bei einer Kündigung danach.
- Die Restzahlung 1 Monat vor Mietbeginn verfällt bei Kündigung danach.
Kann das Mietobjekt für die annullierte Zeit zum gleichen Preis anderweitig vergeben werden, so ist der/die Mieter/-in von der Bezahlung der Miete befreit. In diesem Fall schuldet er einen Unkostenbeitrag von CHF 300.- für entstandene Umtriebe (Abzug von der Rückerstattung bei bereits erfolgter Zahlung, mittels nachträglicher Rechnungsstellung, wenn noch keine Zahlung erfolgt ist). Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der/die Mieter/-in zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
Haftung
Haben mehrere Mietende den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt das schweizerische Recht und als Gerichtsstand 6340 Baar.
Baar, 5. März 2022